Allgemeine Geschäftsbedingungen
WILDEN Rohr-u. Kanaltechnik e.K.


WILDEN Rohr-u. Kanaltechnik e.K.
1. Allgemeines
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen- und Leitungen zu verschaffen. Vor Ausführung der Reinigungsarbeiten hat er alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und- Leitungen enthalten sind, auf dem Auftragsformular durch unseren Monteur aufführen zu lassen. Als gefährlich gelten die Stoffe, die den Monteur in irgendeiner Weise schädigen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. Laugen, Säuren und Gifte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel bereit zu halten und für den Fall, dass besondere Gefahr zu erwarten ist, einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Eine Verletzung dieser Pflicht verpflichtet den Auftraggeber zur Schadenersatzleistung. Teilleistungen dürfen erbracht werden und können als solche berechnet werden. Für den Erfolg der Reinigungsarbeiten übernehmen wir keine Gewähr. Sie sind Gegenstand eines Dienstvertrages.
2. Preise
Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten sie ausschließlich für Arbeiten, die mit Spezial- Motorspiralen und Hochdruckspülwagen, Kameras etc. ausgeführt werden. Die Vergütung bemisst sich nach dem Zeitaufwand, sowohl für Arbeiten, die nur mittelbar die Reinigung von Entwässerungsleitungen bezwecken, z.B. Auspumpen von Kellern. Zum Zeitaufwand gehören auch An- und Abfahrt. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Verzug tritt ohne dass es einer Mahnung bedarf, am 30. Tag nach Rechnungsstellung ein. An Verzugszinsen werden 12 % berechnet, unabhängig davon, ob der Verzug durch Zeitablauf oder auf Mahnung hin, eintritt.
3. Ausführung
Die vor Auftragsausführung vereinbarten Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Ausführung und/oder hierdurch erfolgten Auftragsentzuges, stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn verbindliche Ausführungsfristen vereinbart wurden.
4. Haftung
Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Haftung) haften wir nur und ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.
Seite 2 AGB WILDEN Rohr-u. Kanaltechnik e.K. 5. Ausschlussgründe
Wir übernehmen – soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt – keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch:
a) Arbeiten an defekten, verrotteten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Anlagen;
b) Arbeiten an Anlagen, die – entgegen den Auflagen der Ziffer 2 – in einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind und/oder während der Arbeiten benutzt werden;
c) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besonderen Gefahren unter den Voraussetzungen von Ziffer 3;
d) Austretende Inhalte der Anlage;
e) Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen,
der nicht von unseren Mitarbeitern zu vertreten ist (z.B. vorhandener Muffenversatz, vorhandener Rohrbruch, o.ä.);
f) Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45 Grad;
g) Arbeiten an Bögen mit mehr als 67 Grad;
6. Reklamation
Reklamationen müssen dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Ausführung des Auftrages schriftlich zugehen.
7. Salvatorische Klausel
Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in einzelnen Punkten unwirksam sein, so behalten alle anderen Punkte ihre Gültigkeit.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Auftraggebers und Gerichtsstand für beide Teile ist Aachen. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Anderweitige mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.